Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Herstellung und Lieferung von BIENNE Diamonds (Version: Dezember 2024)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschliesslich alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ziemer Chodelka Diamond Technologies AG (nachfolgend „ZCDT“) und ihren Kunden (nachfolgend „der Kunde“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die AGB werden mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ZCDT (siehe Ziffer 2) Vertragsbestandteil, und der Kunde erkennt sie als verbindlich an.
Vertragsschluss
Der Kunde erteilt den Auftrag zur Herstellung eines BIENNE Diamonds (nachfolgend „Auftrag“) an ZCDT mündlich oder schriftlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald ZCDT den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) und die Anzahlung gemäß Ziffer 4 bei ZCDT eingegangen ist.
Preise
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Zahlungsbedingungen
Nach Erteilung des Auftrags und Erhalt der Auftragsbestätigung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu leisten, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und vor Lieferung oder Übergabe des Diamanten fällig. Die Herstellung des Diamanten beginnt nach Eingang der Anzahlung und des Kohlenstoffmaterials.
Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und dient nur der Orientierung. Eine gegebenenfalls längere Lieferzeit – bis zum Doppelten der angegebenen Frist – gilt als branchenüblich.
Produktspezifikation
ZCDT BIENNE Diamonds werden individuell nach Kundenauftrag angefertigt. Abweichungen in Farbe, Form, Grösse, Gewicht oder Reinheit stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Reklamationen, Preisnachlässen oder zur Stornierung des Auftrags. Abrechnungsgrundlage ist stets das erzielte Gewicht des Diamanten in Karat.
Materialrückgabe
Sofern bei Auftragserteilung nicht anders vereinbart, werden alle gelieferten Materialien zur Kohlenstoffgewinnung verwendet und sämtlicher gewonnener Kohlenstoff zu Graphit verarbeitet. Für die Herstellung des Diamanten wird nur die technisch erforderliche Menge verwendet. Restmaterialien verbleiben bei ZCDT und können für Folgeaufträge verwendet werden (z. B. im Falle von Verlust oder zur Herstellung weiterer Diamanten).
Weiterverarbeitung
Das Risiko der Weiterverarbeitung der gelieferten Diamanten (z. B. Fassung in Schmuckstücke) trägt der Kunde, sofern diese Weiterverarbeitung nicht über ZCDT beauftragt wurde. Für Schäden nach Übergabe infolge der Weiterverarbeitung haftet ZCDT nicht. Alle Diamanten – ob im Labor gezüchtet oder natürlich – können unter bestimmten Belastungen oder beim Kontakt mit anderen Materialien beschädigt werden.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom Auftrag ist ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen können nicht zurückerstattet werden, da die Kohlenstoffgewinnung unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt.
Haftung
Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Datenschutz
Alle Kundendaten werden unter strikter Einhaltung der geltenden Schweizer Datenschutzgesetze gespeichert. Sämtliche personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts und dieser AGB. Mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung verlieren vorherige Versionen ihre Gültigkeit.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen mit ZCDT ist Biel/BE.
Adresse
Ziemer Chodelka Diamond Technologies AG
Allmendstrasse 11
CH-2562 Port, Schweiz